Schutz vor Insolvenzen
Um Unternehmer*innen und die Unternehmen zu schützen, hat der Staat im Falle einer zu spät eingetroffenen Liquiditätshilfe die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt! So schützt der Verbraucherschutz Unternehmen vor einer möglichen finanziellen Schieflage nach der Corona-Pandemie.
Weitere Informationen findet Ihr hier:
Zusammenfassend hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, sämtliche Informationen noch einmal für Euch zusammengefasst.
Diese Informationen findet Ihr hier:
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