Homeoffice & Kurzarbeit
Wie der Bundesarbeitsminister Heil bereits am 16.03.2020 mitteilte, kann ab sofort Kurzarbeitergeld von Unternehmen, welche in erster Linie unter enormen Lieferengpässen leiden, oder aufgrund der behördlichen Anordnung geschlossen werden müssen, beantragt werden.
So reagierte die Bundesregierung vor allem um Entlassungen zu vermeiden.
Normalerweise muss der Arbeitgeber für Sozialversicherungsbeiträge aufkommen. Das ändert sich nun. Ab sofort zahlt die Bundesagentur für Arbeit eben diese. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.
Selbstverständlich steht es jedem Unternehmer frei, seine Mitarbeiter auch ins „Homeoffice“ zu versetzen. Dabei muss selbstverständlich die Brücke zum Unternehmen weiter geebnet sein, sodass der Arbeitnehmer seine Aufgaben von daheim erledigen kann.
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